FAQ
 
FAQs zur Kapitalerhöhung

 
 
Warum wurde der Bezugspreis für die neuen Aktien mit Euro 2,50 und damit über dem aktuellen Börsenpreis festgelegt?
 
Der Ausgabepreis wurde nach den ungewichteten durchschnittlichen XETRA-Schlusskursen in den letzten zehn Tagen vor der Beschlussfassung über die Kapitalerhöhung festgelegt und errechnet sich hiernach mit Euro 2,50 je Aktie. Der Rückgriff auf einen Durchschnittswert entspricht allgemein üblichen Standards. Dadurch verhindert man, dass der Ausgabepreis von zufälligen Schwankungen des Börsenkurses an dem der Beschlussfassung vorangehenden Tag abhängig gemacht wird.
 
 
Warum wurden die jungen Aktien nicht mit einem Discount auf den aktuellen Börsenpreis ausgegeben? Dadurch ist die Kapitalerhöhung für die Anleger unattraktiv.
 
Wir verstehen natürlich den Wunsch vieler Kleinaktionäre, möglichst preiswert an die neuen Aktien zu gelangen. Die Geschäftsführung muss jedoch im Auge behalten, im Interesse der Gesellschaft die Kapitalerhöhung - gerade in Anbetracht des derzeit niedrigen Kursniveaus - zu solchen Konditionen zu platzieren, die einen möglichst hohen Emissionserlös erwarten lassen. Die Festlegung eines niedrigeren Ausgabekurses als des nach Auffassung der Geschäftsführung am Markt erzielbaren und vertretbaren Kurses würde zu einer noch höheren Verwässerung der Kleinanleger führen. Von daher war es in der derzeitigen Situation der Gesellschaft nicht vertretbar, bei der Festsetzung des Ausgabepreises einen Abschlag vom Börsenpreis einzuräumen.
 
 
Warum werden die Bezugsrechte nicht an der Börse gehandelt und warum wird im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung kein Verkaufsprospekt veröffentlicht?
 
Die Kapitalerhöhung geht darauf zurück, dass institutionelle Anleger bereit waren, sich in der derzeitigen Situation am Eigenkapital unserer Gesellschaft zu beteiligen. Diese Anleger haben für einen erheblichen Teil der Kapitalerhöhung unwiderrufliche Erwerbsangebote für diejenigen jungen Aktien abgegeben, die von Altaktionären nicht gezeichnet werden. Die Gesellschaft hat sich entschlossen die Zeichnungsbereitschaft dieser Investoren zum jetzigen Zeitpunkt zu nutzen und die Kapitalerhöhung in einem überschaubaren Zeitraum durchzuführen, ohne zuvor das langwierige Verfahren einer Prospekterstellung zu beschreiten. Für die Durchführung der Kapitalerhöhung bedarf es rechtlich keines Verkaufsprospekts, wenn sichergestellt ist, dass ein Bezugsrechtshandel nicht stattfindet. Wir sehen hierin keine Nachteile für die Aktionäre, da diese aufgrund der fortlaufenden Berichterstattung über unser Unternehmen ausreichend unterrichtet sind. Einen wirtschaftlichen Wert hat das Bezugsrecht außerdem ohnehin nicht, da die neuen Aktien zum aktuellen Börsenpreis ausgegeben werden. Insofern entsteht einem Aktionär durch die fehlende Möglichkeit, sein Bezugsrecht über die Börse zu veräußern, auch kein finanzieller Nachteil.
 
 
Warum sollte ein Aktionär die neuen Aktien zeichnen, wenn er die alten Aktien über die Börse billiger erwerben kann?
 
Die Kurse, zu denen die Aktien der Gesellschaft gehandelt werden, sind jeweils nur Momentaufnahmen, die sich aus der jeweils aktuellen Angebots- und Nachfragesituation an der Börse ergeben, auf die die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Aufgrund der Volatilität (d.h. der Kursschwankungsintensität) unserer Aktie mag es sein, dass der Börsenkurs der an der Börse gehandelten Altaktien unserer Gesellschaft in diesen Tagen einmal über oder einmal unter dem Ausgabekurs für die neuen Aktien liegt. Die Angebote, die der Gesellschaft von institutionellen Investoren vorliegen, zeigen jedenfalls, dass ein Marktpreis von EUR 2,50 je Aktie ohne weiteres gerechtfertigt ist. Insofern erachtet die Geschäftsführung die Konditionen für die Kapitalerhöhung als durchaus attraktiv.
 
 
Warum beteiligen sich institutionelle Anleger über eine Kapitalerhöhung und nicht durch Erwerb von Aktien aus dem bestehenden Aktionärskreis?
 
Durch den Erwerb von Aktien aus dem Kreis der bestehenden Aktionäre würden der Gesellschaft keine neuen Finanzmittel zufließen. Die institutionellen Investoren haben aber ein ganz erhebliches Interesse daran, dass die von ihnen zur Verfügung gestellten Finanzmittel der Gesellschaft zugute kommen, denn diese Mittel stellen eine wichtige Basis für die weitere Entwicklung unserer Gesellschaft dar und sind damit auch eine wichtige Voraussetzung für eine künftige positive Wertentwicklung der Aktie unserer Gesellschaft.
 
 
Warum werden die Aktien aus der Kapitalerhöhung erst im Verlauf des 1. Halbjahres 2005 zum Börsenhandel zugelassen?
 
Die Börsenzulassung und die Erstellung eines Börsenzulassungsprospekts bedürfen sorgfältiger Vorarbeiten und Prüfungen, die wir unverzüglich nach Abschluss der Kapitalerhöhung einleiten werden. Das im Bezugsangebot genannte Datum 30. Juni 2005 ist das Enddatum, bis zu dem die Zulassung der neuen Aktien tatsächlich spätestens erfolgt sein sollte. Wir sind jedoch zuversichtlich, dass die Zulassung tatsächlich schon erheblich früher erreicht werden kann. Einen festen Termin hierfür können wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch nicht nennen. Das von der Gesellschaft gewählte Verfahren der Nachzulassung von Aktien ist entgegen der Darstellung in einigen Medien nicht unüblich und wurde schon bei vielen ähnlichen Kapitalmaßnahmen in dieser Form durchgeführt. Ebenso sind entgegen der Darstellung in einigen Medien die Aktien auch ohne Börsenzulassung grundsätzlich frei verkäuflich, sie können allerdings bis zum Zeitpunkt der erfolgten Zulassung nicht über die Börse gehandelt werden.
 
 
Von Teilen der Presse und vermeintlichen Anlegerschützern wird das Gerücht gestreut, dass Neuinvestoren Verkaufsoptionen angeboten worden seien, durch diese ihre Aktien über dem Einstandspreis zurückgeben können. Trifft das zu?
 
Diese Gerüchte entbehren jeder Grundlage. Es gab und gibt zwischen der Gesellschaft und den institutionellen Investoren keinerlei derartige Absprachen, Aktien "zurückgeben" zu können. Ebenso gibt es auch nicht den geringsten Anhaltspunkt dafür, dass Aktionäre der Gesellschaft derartige Absprachen getroffen haben könnten. Derartige Absprachen wären, wenn unsere Gesellschaft sie treffen würde, verboten. Abgesehen davon würden solche Absprachen auch wirtschaftlich überhaupt keinen Sinn ergeben. Mit diesen gezielt gestreuten Gerüchten soll offensichtlich unserer Gesellschaft geschadet werden. Wir haben daher bereits rechtliche Schritte gegen die Urheber dieser Behauptungen eingeleitet.
 
 
In der Presse ist von der geplanten Begebung einer Anleihe die Rede. Trifft dies zu?
 
Unsere Gesellschaft prüft zur Zeit verschiedene Alternativen einer günstigeren Refinanzierung der Gesellschaft. Eine dieser Alternativen ist die Begebung einer Anleihe. Eine Entscheidung über die Ausgabe einer Anleihe oder anderer Maßnahmen zur Refinanzierung zu günstigeren Konditionen ist aber noch nicht gefallen.
 
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